Um es ein bisschen einfacher zu machen, nehme ich ein Logodesign als Beispiel. Man kann Nutzungsrechte auch z.B. für eine Illustration oder für Fotografien abtreten.
Du solltest wissen, dass ich, als Grafikdesignerin immer dann, wenn ich ein Werk (z.B. Logodesign) geschaffen habe, in der Regel auch sämtliche Nutzungsrechte daran besitze. Ein Logo ist ein urheberrechtlich geschütztes, künstlerisches Werk. Der Urheber bleibt stets Inhaber der Urheberrechte an seiner Arbeit und räumt daran ein sogenanntes Nutzungsrecht ein. Dazu wird für Kunden eine Nutzungsrechtserklärung erstellt, in der die Arten der Nutzung geklärt wird.
Ein gutes Logo kann einem Produkt ein Alleinstellungsmerkmal verschaffen, dessen hoher Wiedererkennungswert für den Unternehmer bares Geld bedeutet.
Als Faustformel kann man ungefähr im Kopf haben, dass je weitreichender und exklusiver Nutzungsrechte übertragen werden sollen, desto höher die Honorare dazu ausfallen.
Das Nutzungsrecht beinhaltet meist 4 Faktoren:
Nutzungsart
Darfst nur du oder auch andere das Logo nutzen?
Nutzungsgebiet
Darfst du dein Logo weltweit oder doch nur regional nutzen?
Nutzungsdauer
Darfst du das Logo zeitlich begrenzt oder unbegrenzt nutzen?
Nutzungsumfang
Auf welchen Medien darfst du dein Logo nutzen?
Nutzungsart (Inhaltlich)
Darfst nur du das Logo oder auch andere nutzen?
Einfach bedeutet, der Urheber darf sein Werk noch anderweitig verwerten. Auschließlich bedeutet, dass die Nutzung exklusiv für den Kunden vorbehalten ist.
MÖGLICHE FAKTOREN: einfach, ausschließlich
Nutzungsgebiet (Räumlich)
Darfst du dein Logo weltweit oder regional nutzen?
Das Einsatzgebiet bei Printmedien ist recht einfach abzuleiten. Bei Onlineprodukten wird´s schon etwas komplizierter. Natürlich kann auch vom anderen Ende der Welt auf die Website eines lokalen Blumenladens zugegriffen werden. Hier zählt ein logisches Verbreitungsgebiet. Die Sprache der Website kann auch ein wichtiges Merkmal sein.
MÖGLICHE FAKTOREN: regional, national, europaweit, weltweit
Nutzungsdauer (Zeitlich)
Darfst du das Logo unbegrenzt nutzen?
Ähnlich wie bei dem Nutzungsgebiet, ist es auch mit der zeitlichen Nutzung. Auch hier zählt die logische Einsatzdauer.
MÖGLICHE FAKTOREN: einmalig bis 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt
Nutzungsumfang (Zweck)
Auf welchen Medien darfst du dein Logo nutzen?
Print ist ncht gleich Print und Online ist nicht gleich Online. Es gibt zahlreiche Print- oder Onlineprodukte, die unterschieden werden sollten. Hier wird meist die Auflagenhöhe, Verbreitung oder Zielgruppengröße berücksichtigt. Je nach Medium, Unternehmensgröße aber auch die Bekanntheit können große Unterschiede bei der Feststellung des Nutzungsumfangs berechnet werden.
MÖGLICHE FAKTOREN: gering, mittel, groß, umfangreich
Bearbeitungsrecht (Sonderfaktor)
Darf ich mein Logo bearbeiten?
Man kann bei der Festlegung dieser Rechte auch Sonderfaktoren hinzufügen z.B. ein sogenanntes Bearbeitungsrecht. Ein Nutzungs- und ein Bearbeitunsgrecht sind 2 paar Schuhe. Wie die Namen schon sagen: Du darfst dein Logo nutzen, jedoch nicht verändern oder bearbeiten. Wenn du das doch tust und der Urheber das rausfindet, kanns ganz schön teuer werden.
Tipp zum Bearbeitungsrecht
Wenn du etwas z.B. saisonal an deinem Logo verändern möchtest, frag vorher erst den Urheber ob das in Ordnung geht. Oder lass es gleich bei deinem Designer des Vertrauens anpassen. So bist du auf der sicheren Seite.
Wozu dient dir & mir ein Nutzungsrecht?
Das Nutzungsrecht ist dazu da, Unsicherheiten im Umgang mit dem künstlerischen Werk aufzulösen. Du als Nutzer weißt durch das Nutzungsrecht genau, wie du dein Logo verwenden darfst und wie auch nicht.
Ohne die Einräumung von Nutzungsrechten darfst du meine Arbeiten nicht verwenden. Laut Urheberrechtsgesetz (hier gerne nachlesen) muss die Nutzung gegen eine angemessene Vergütung erfolgen.
Die Berechnung der Nutzungsrechts erfolgt auf Basis des jeweiligen Werkhonorars, das sich wiederum aus zeitlichem Aufwand des jeweiligen Projekts und individuellem Stundensatz zusammensetzt.
Deshalb können die Kosten bei anderen Designern so unterschiedlich ausfallen.
Bei einer widerrechtlichen Nutzung eines künstlerischen Werkes kann Unterlassung und Schadensersatz vom Urheber gefordert werden. Damit du meine Arbeit nutzen darfst, benötigst du sogenannte Nutzungsrechte. Bei ausbleibender Nutzungsrechtsvergütung kann diese Vergütung jederzeit vom Künstler nachgefordert werden.
Das Nutzungshonorar erfüllt damit zwei Zwecke:
- Es legitimiert dich, als Kunde, zur rechtssicheren Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
- Es vergütet mich angemessen für die schöpferische Wertigkeit des Kreativguts.
Was kostet ein Nutzungsrecht in der Regel?
Kommen wir nun zum interessantesten teil dieses Beitrags. Die Summe eines Nutzungsrechts ist keine aus der Luft gegriffene Zahl, sie orientiert sich z.B. am Vergütungstarifvertrag der AGD (Allianz deutscher Designer) oder der IO (Illustratoren Organisation).
Wie im Beitrag schon erklärt, setzt sich die Berechnung der Nutzungssumme aus den vier Nutzungsfaktoren zusammen: Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und der Nutzungsumfang. Diese vier Faktoren werden je nach Umfang der gewünschten Nutzung mit einem Faktor versehen.
Beispiel
Nutzungsart
einfach (0,2) oder ausschließlich (1,0)
Nutzungsgebiet
regional (0,1) oder weltweit (2,5)
Nutzungsdauer
einmalig (0,1) oder unbegrenzt (1,5)
Nutzungsumfang
gering (0,1) oder umfangreich (1,0)
Dies ist nur ein vereinfachtes Beispiel. Der Umfang kann auch aus anderen Faktoren bestehen.
Zum Beispiel Nutzungsgebiet: national (0,3) usw.
Ermittlung der Nutzungsvergütung
Diese Teilwerte werden addiert. Der Faktor wird danach mit der Vergütung für das Design multipliziert und ergibt die Nutzungsvergütung.
Berechnung:
Nutzungsart + Nutzungsgebiet + Nutzungsdauer + Nutzungsumfang = Nutzungsgesamtwert
Nutzungsgesamtwert x Designvergütung = Nutzungsvergütung
Rechenbeispiel für die Entwicklung eines Logodesigns
Kosten
1.000€ (Designvergütung)
Nutzung
Nutzungsart: einfach (0,2)
+ Nutzungsgebiet: national (0,3)
+ Nutzungsdauer: unbegrenzt 1,5)
+ Nutzungsumfang: gering (0,1)
_____________________________________
= Nutzungsgesamtwert: (2,1)
Nun wird der Nutzungsgesamtwert (2,1) mit der Designvegütung (1.000 €) multipliziert.
2,1 x 1.000 € = 2.100 € Nutzungsrecht
Wir haben jedoch nur das Nutzungsrecht berechnet. Hinzu kommt zum Nutzungsrecht noch die Summe der Designleistung:
Nutzungsrecht 2.100 €
+ Designvergütung 1.000 €
_____________________________________
= Gesamtkosten 3.100 €
Wie du siehst, können Nutzungsrechte ganz schön hoch ausfallen! Meist sind sie sogar höher, als die Designleitung selbst. Ist aber – laut AGD – die definierte, angemessene Höhe.
Ich persönlich unterschiede für mich und meine Kundschaft hier nach Größe des Unternehmens und auch nach meinem Bauchgefühl. Wenn du die Nutzungsrechte selbst mal kalkulieren willst, kann dieser Rechner oder diese Vorlage helfen.
Meine Nutzungsrechtserklärung
Wenn du dich für ein Logodesign bei mir entscheidest sind die Nutzungsrechte inklusive. Für individuelle Aufträge wie Illustrationen zum Beispiel berechne ich die Nutzungsrechte & die Designvergütung meist separat, um dir die Aufschlüsselung der verschiedenen Leistungen im Angebot glasklar aufzulisten.
Du darfst mit deinem Logo, das ich für dich gestalte, folgende Dinge tun:
Nutzungsart (ausschließlich)
Ich gestalte das Logo nur für dich. Ich verkaufe das Design an niemand anderen. Du darfst es z.B. an Geschäftspartner oder virtuelle Assistenzen weitergeben, wenn du es möchtest. Ich darf dein Logo als Designbeispiel zeigen.
Nutzungsgebiet (weltweit)
Du darfst dein Logo weltweit nutzen. So kannst du es auch sorglos im Internet verwenden.
Nutzungsdauer (unbegrenzt)
Du darfst dein Logo zeitlich unbegrenzt nutzen.
Nutzungsumfang (umfangreich)
Du darfst dein Logo auf jedem Medium verwenden, das du möchtest.
Bearbeitungsrecht, Sonderfaktor (nicht erteilt)
Du darfst dein Logo NICHT bearbeiten. Wenn du hierzu die Rechte besitzen möchtest, kannst du mich gerne kontaktieren um zusammen darüber zu sprechen.
Hinweis
Eine vollständige und detallierte Nutzungsrechtserklärung findest du in meinen AGBs. Diese schicke ich dir mit deinem persönlichen Angebot zu. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an mich wenden.
Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden.